Aufgrund einer Erkrankung oder wegen des Alters – plötzlich fallen viele Dinge des täglichen Lebens schwer, über die man sich früher keine Gedanken gemacht hat. Uns ist bewusst, wie schmerzlich es sein kann, sich die eigene Hilfsbedürftigkeit einzugestehen. Noch schwieriger ist es oft, die Hilfe durch „fremde“ Menschen zuzulassen.
Deshalb nehmen wir den Kontakt zu unseren Kunden behutsam und sensibel auf, achten deren Wünsche und Entscheidungen ebenso wie deren Privatsphäre. Denn unter Lebensqualität verstehen wir ein weitgehend unabhängiges, in jedem Fall aber selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Unterstützung und Förderung der Selbstständigkeit unserer Kunden ist uns ein zentrales Anliegen -wir pflegen Lebensqualität!
Fachliche Kompetenz, ein hoher Qualitätsanspruch, transparente Dienstleistungsprozesse und ein menschlicher, empathischer Umgang mit unseren Kunden stehen für uns nicht in Widerspruch.
Blütezeit - Ihr Pflegeteam...
Ärztlich verordnete Leistungen, wie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Gabe von Medikamenten und Injektionen, Verbandswechsel usw., ist grundsätzlich eine Verordnungsleistung. Bei Vorliegen eines Kostenübernahme-Bescheides der gesetzlichen Krankenkasse rechnen wir die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können wir unsere Leistungen bis zur Höhe des Sachleistungsanspruches direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dazu ist es erforderlich, bei der Pflegekasse die sogenannte Sach- oder Kombinationsleistung zu beantragen. Für den Fall, dass die Kosten für die vereinbarten Leistungen den Sachleistungsanspruch übersteigen, erhalten Sie eine Differenz-Rechnung von uns. Übersteigen diese Restkosten Ihr Budget, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Restkosten beim örtlichen Sozialhilfeträger zu beantragen (Hilfe zur Pflege). Wir beraten Sie gerne.
Jeder Pflegebedürftige, der in einen Pflegegrad eingestuft wurde, hat abgesehen vom Pflegegeld, Anspruch auf besondere Unterstützung durch einen Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 €. Geregelt sind diese Leistungen im SGB XI §45 a und b. Es handelt sich um sogenannte Erstattungsleistungen. Wenn Sie unsere Rechnung an die Pflegekasse senden, wird Ihnen der Betrag erstattet (Abtretungserklärung ist möglich). Im Rahmen dieser psychosozialen Betreuung führen wir mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen Gespräche, machen Spiele oder lassen beim gemeinsamen betrachten von Fotoalben die „gute alte Zeit“ wieder aufleben. Wenn die Witterung es zulässt, gehen wir mit unseren Kunden im Rahmen der psychosozialen Betreuung spazieren oder auf den Wochenmarkt. Regelmäßig organisieren wir gesellige Nachmittage oder Kochgruppen.